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ALLES WAS RECHT IST

 

Mit dem Zusammenwirken von Textverleih.de, von Autoren (Textern) und von Nutzern der Texte ergeben sich einige rechtliche Fragen, die hier vorgestellt und beantwortet werden.

Basis der Regelungen, auf die sich Textverleih.de bezieht, sind dabei das Urheberrecht und das Internetrecht.

Auch wenn es manchmal angesichts von Musikpiraterie, Kopierunwesen und unrechtmäßig dargebotenen Internetpräsentationen so erscheinen mag, ist das Internet kein rechtsfreier Raum. Im Gegenteil, das Urheberrecht an persönlichen geistigen Schöpfungen - in unserem Falle das Recht der Autoren an ihren Texten – ist und bleibt in Deutschland (und den meisten Ländern) automatisch geschützt.

 Die Rechte des Urhebers an seinem Werk, die durch das Urheberrechtsgesetz (UrhG) geschützt werden, sind umfassend, hier wichtige Teile daraus:

„ 1. Allgemeines

§ 11

Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes. Es dient zugleich der angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes. 

2. Urheberpersönlichkeitsrecht

§12

(1)   Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist.“

(UrhG, zitiert nach Gunnar Berndorf/ Barbara Berndorff/Knut Eigler: Musikrecht. Die Antworten, 5. Auflage, Bergkirchen 2007, S. 233)

Weiterhin wird im Folgenden dazu ausgeführt, dass und wie die Bearbeitung (Veränderung) des Werkes geschützt ist und dass der Autor als Urheber allein die vollen „Verwertungsrechte“ besitzt und somit u.a. über das „Vervielfältigungsrecht“, das „Vortrags-,  Aufführungs- und Vorführungsrecht“, das „Recht der öffentlichen Zugänglichmachung“ und das „Senderecht“ verfügt. (vgl ebenda, S. 233ff)

Wer also mit seinem gerade verfassten Text zum Rechtsanwalt geht, um so seine Urheberschaft zu schützen, handelt wahrscheinlich übervorsichtig.

Wer als noch nicht etablierter Autor / Texter nur an seine Ausschließlichkeitsrechte denkt, wird andererseits Schwierigkeiten haben, seinen Text bekannt zu machen und zu vermarkten.      

Wir nehmen an, dass Autoren die Möglichkeiten des Internets mit der Plattform Textverleih.de nutzen möchten, um vielen Menschen ihre Texte anzubieten und sie so zu verbreiten.

Dies wird jedoch erst möglich, indem der Autor Textverleih.de und der Öffentlichkeit, den potientiellen Nutzern, vorab gewisse Rechte zur Weiterverwendung einräumt.

Deshalb lässt sich Textverleih.de vor dem Einstellen eines Textes das Recht zu der Internetpräsentation desTextes vom Autor schriftlich einräumen.

Deshalb muss der Autor auch zustimmen, dass mit der Internetpräsentation potentielle Nutzer der Texter die Texte in einem nicht-kommerziellen Rahmen verwenden dürfen.  

Was darüber hinausgeht, wird von den Autoren und Nutzern selbst geregelt.

Dazu haben die Juristen der gemeinnützigen Organisation Creative Commons Musterverträge entwickelt, mit denen sich Autoren und Nutzer der Texte korrekt darüber einigen können, ob die Texte verändert werden dürfen oder nicht, unter welchen Bedingungen die Aufführungsrechte für kommerzielle Veranstaltungen gewährt werden, wie die finanzielle Beteiligung des Autors bei einer Tonträger-Produktion geregelt ist, usw. Dies sind modular aufgebaute Verträge, "die zum einen juristisch einwandfrei formuliert und somit zur Not auch einer gerichtlicher Überprüfung standhalten, zum anderen aber auch so einfach zu verstehen sind, dass sie von Nicht-Juristen unproblematisch benutzt werden können." (zitiert aus der Website von CC:   )

Diese von Creative Commons entwickelten Musterverträge stellt Textverleih seinen Nutzern zur Verfügung.

 Selbstverständlich kann es bei einer Kommerzialisierung des Geschehnes auch weiterhin sinnvoll und die richtige Wahl für Kreative sein, Texte und Musik durch die Gema bzw. IG Wort vertreten zu lassen.

Textverleih sichert zu, dass die Einwilligung zur Präsentation des Textes bei Textverleih.de jederzeit widerrufen werden kann und dann der entsprechende Text zeitnah aus dem Textangebot entfernt wird.

 

wird fortgesetzt

(Inhalte der Texte - Jugendschutz - Einnahmen - Unternehmen Textverleih -

Rechte und Pflichten der Nutzer)


  

 

 

 


 

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